Die Klage der KlimaSeniorinnen auf Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit vor dem Klimawandel wurde vom Schweizer Bundesgericht abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass die Grundrechte der KlimaSeniorinnen nicht in der erforderlichen Intensität berührt seien. Schließlich sein noch genügend Zeit, das im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf «deutlich unter 2 Grad Celsius» zu erreichen. Dieses würde ja erst in mittlerer bis fernerer Zukunft erreicht werden.